Osteopathie

Osteopathie-Behandlung

Der amerikanische Arzt Andrew Taylor Still (1828 - 1917) begründete 1847 eine neue Form der Medizin, die Osteopathie.
Das Gleichgewicht der Bewegungen aller Strukturen in unserem Körper, von der einzelnen Muskel- Blut- Abwehr- oder  Nerven- Zelle bis hin zum Organ, Knochen oder Gelenkknorpel, birgt die Gesundheit. Wird die Bewegung einer dieser  Strukturen eingeschränkt, besteht, aus osteopathischer Sicht, eine Dysfunktion. Bleibt diese Einschränkung der Beweglichkeit bestehen, gerät dieses System aus dem Gleichgewicht. In der Osteopathie wird die Einheit des Systems, der Körper als Einheit, gesehen und auch so behandelt. Osteopathen ertasten die eingeschränkte Beweglichkeit der betroffenen Strukturen. Die anschließende Behandlung wird mit differenzierten manuellen Techniken ausgeführt. Ziel ist es, die Dysfunktion, im osteopathischen Sinne, zu beheben, die Beweglichkeit wiederherzustellen. Durch die ungestörte Beweglichkeit aller Strukturen ist die Selbst- heilungs- kraft des Körpers wieder aktiv.

Ablauf einer Behandlung:

Eine Behandlungseinheit dauert, abhängig vom aktuellen Befund ca. 50-60 Minuten. In der ersten Einheit erfolgt eine ausführliche Befragung, im Anschluss eine Untersuchung, die dann in die Behandlung übergeht. Nach der Behandlung ist es sinnvoll dem Körper Zeit zu geben, um auf die gesetzten Reize adäquat reagieren zu können. Bitte bringen Sie vorhandene Befunde und Röntgenbilder etc. zu Ihrem ersten Termin mit. Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich. Für eine (anteilige) Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen, ist oft eine Empfehlung für eine osteopathische Behandlung ( z.B. in Form eines Privatrezeptes ) von einem Arzt, erforderlich.

Liebe Patienten,
ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt deshalb möglicherweise auch einen Teil der Behandlungskosten (bitte klären Sie dies vor dem ersten Termin mit Ihrer Kasse ab). Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker.